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RRB Nr. 2022-001294

Aargau · 2022-10-19 · Deutsch AG

bestehende Gewässernutzung; Grundwasser; Wärmepumpe Im Kanton Aargau besteht eine Praxis, wonach bestehende Wärme- und Kühlnutzungen von neuen Anlagen um maximal +/-1°C beeinflusst werden dürfen. Diese kantonale Praxis bezweckt den Schutz der bisherigen Nutzungsberechtigten vor Beeinflussung der bestehenden Grundwassernutzung. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Nutzungsberechtigten von Gesetzes wegen kein Vorrecht auf eine exklusive Grundwassernutzung haben. Bei zu eng aneinander liegenden Grundwasserwärmenutzungen ist es jedoch üblich, dass das Messkonzept bezüglich des normalen Umfangs ausgebaut wird. Erweist sich ein Mess- beziehungsweise ein Überwachungskonzept als verhältnismässig, ist eine Abweichung von der kantonalen Praxis zulässig.

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 19.10.2022 RRB Nr. 2022-001294

bestehende Gewässernutzung; Grundwasser; Wärmepumpe Im Kanton Aargau besteht eine Praxis, wonach bestehende Wärme- und Kühlnutzungen von neuen Anlagen um maximal +/-1°C beeinflusst werden dürfen. Diese kantonale Praxis bezweckt den Schutz der bisherigen Nutzungsberechtigten vor Beeinflussung der bestehenden Grundwassernutzung. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Nutzungsberechtigten von Gesetzes wegen kein Vorrecht auf eine exklusive Grundwassernutzung haben. Bei zu eng aneinander liegenden Grundwasserwärmenutzungen ist es jedoch üblich, dass das Messkonzept bezüglich des normalen Umfangs ausgebaut wird. Erweist sich ein Mess- beziehungsweise ein Überwachungskonzept als verhältnismässig, ist eine Abweichung von der kantonalen Praxis zulässig.

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