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RRB Nr. 2015-000679

Aargau · 1976-12-17 · Deutsch AG

Eidgenössische Volksabstimmung; Nachzählung (§§ 63 und 64 GPR) - Eine Nachzählung des Abstimmungsergebnisses auf Kantonsebene ist möglich, wenn aufgrund stichhaltiger Gründe der Verdacht besteht, dass das Ergebnis unrichtig ermittelt worden sein könnte. - Im Rahmen einer Abstimmungsbeschwerde gemäss Art. 77 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vom 17. Dezember 1976 ist dabei für den Regierungsrat nur das Abstimmungsergebnis seines Kantons massgebend.

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 24.06.2015 RRB Nr. 2015-000679

Eidgenössische Volksabstimmung; Nachzählung (§§ 63 und 64 GPR)

- Eine Nachzählung des Abstimmungsergebnisses auf Kantonsebene ist möglich, wenn aufgrund stichhaltiger Gründe der Verdacht besteht, dass das Ergebnis unrichtig ermittelt worden sein könnte.

- Im Rahmen einer Abstimmungsbeschwerde gemäss Art. 77 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vom 17. Dezember 1976 ist dabei für den Regierungsrat nur das Abstimmungsergebnis seines Kantons massgebend.

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