Unterstellung unter die Bewilligungspflicht des Arbeitsvermittlungsgesetzes - Bewilligungspflicht nach Art. 12 Abs. 1 AVG: Ein Unternehmen, das nichtmedizinische Betreuungsdienstleistungen im Haushalt der Leistungsbezügerinnen und -bezüger anbietet, untersteht der Bewilligungspflicht des Arbeitsvermittlungsgesetzes, wenn die Leistungsbezügerinnen und -bezüger über wesentliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem Betreuungspersonal verfügen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 21.11.2012 RRB Nr. 2012-001560
Unterstellung unter die Bewilligungspflicht des Arbeitsvermittlungsgesetzes
- Bewilligungspflicht nach Art. 12 Abs. 1 AVG: Ein Unternehmen, das nichtmedizinische Betreuungsdienstleistungen im Haushalt der Leistungsbezügerinnen und -bezüger anbietet, untersteht der Bewilligungspflicht des Arbeitsvermittlungsgesetzes, wenn die Leistungsbezügerinnen und -bezüger über wesentliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem Betreuungspersonal verfügen.
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