Abstimmung der Gemeindeversammlung über eine ordentliche Einbürgerung. Begründungspflicht von Einbürgerungsentscheiden. - Bei Abstimmungen an Gemeindeversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmenden. Nicht erforderlich ist damit die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten (Erw. 2). - Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind beim Entscheid über Einbürgerungsgesuche an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Der Entscheid über ein Einbürgerungsgesuch ist zu begründen (Erw. 3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 21.11.2012 RRB Nr. 2012-001557
Abstimmung der Gemeindeversammlung über eine ordentliche Einbürgerung. Begründungspflicht von Einbürgerungsentscheiden.
- Bei Abstimmungen an Gemeindeversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmenden. Nicht erforderlich ist damit die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten (Erw. 2).
- Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind beim Entscheid über Einbürgerungsgesuche an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Der Entscheid über ein Einbürgerungsgesuch ist zu begründen (Erw. 3).
Aargau Obergericht sonstige Kammern Argovie sonstige Kammern Argovia sonstige Kammern Regierungsrat Regierungsrat