Lichtemissionen einer Fassadenbeleuchtung; vorsorglicher Immissionsschutz Bei Ortsunüblichkeit einer solchen Beleuchtung überwiegt das öffentliche Interesse (Schutz vor weiteren Lichtverschmutzungen) die privaten, durch Grundrechte geschützte Interessen, mit einer solchen Beleuchtung auf den Betrieb aufmerksam zu machen (Eigentumsgarantie, Wirtschaftsfreiheit).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 28.08.2024 RRB 2024-001048
Lichtemissionen einer Fassadenbeleuchtung; vorsorglicher Immissionsschutz Bei Ortsunüblichkeit einer solchen Beleuchtung überwiegt das öffentliche Interesse (Schutz vor weiteren Lichtverschmutzungen) die privaten, durch Grundrechte geschützte Interessen, mit einer solchen Beleuchtung auf den Betrieb aufmerksam zu machen (Eigentumsgarantie, Wirtschaftsfreiheit).
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