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RRB 2022-000950

Aargau · 2022-08-16 · Deutsch AG

Erschliessung, Attika - Es besteht kein Anspruch auf staufreie öffentliche Strassen; Verkehrsüberlastungen des übergeordneten Strassennetzes (Grob- und Feinerschliessung) führen nicht in jedem Fall zu einer mangelhaften Erschliessung. Die hinreichende Erschliessung ist nur dann ernsthaft in Frage gestellt, wenn ein Bauvorhaben eine bestehende Überlastung des übergeordneten Strassennetzes wesentlich verschärft oder eine bis anhin knapp genügende Strassenkapazität derart beansprucht, dass sie neu wesentlich überlastet wird. (Erw. 3.2) - Die Möglichkeit eines Flächentransfers von nicht realisierter Attikafläche auf andere Gebäude führt zu einer Überschreitung der Attikafläche bei den betroffenen Gebäuden und ist daher ohne entsprechende Rechtsgrundlage im kommunalen Recht unzulässig. Dies gilt auch für Arealüberbauungen. (Erw. 5.2)

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 16.08.2022 RRB 2022-000950

Erschliessung, Attika

- Es besteht kein Anspruch auf staufreie öffentliche Strassen; Verkehrsüberlastungen des übergeordneten Strassennetzes (Grob- und Feinerschliessung) führen nicht in jedem Fall zu einer mangelhaften Erschliessung. Die hinreichende Erschliessung ist nur dann ernsthaft in Frage gestellt, wenn ein Bauvorhaben eine bestehende Überlastung des übergeordneten Strassennetzes wesentlich verschärft oder eine bis anhin knapp genügende Strassenkapazität derart beansprucht, dass sie neu wesentlich überlastet wird. (Erw. 3.2)

- Die Möglichkeit eines Flächentransfers von nicht realisierter Attikafläche auf andere Gebäude führt zu einer Überschreitung der Attikafläche bei den betroffenen Gebäuden und ist daher ohne entsprechende Rechtsgrundlage im kommunalen Recht unzulässig. Dies gilt auch für Arealüberbauungen. (Erw. 5.2)

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