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LU.2000.50004

Aargau · 2001-06-26 · Deutsch AG

Neuzuteilung; Beschwerdeerweiterung. - Die Einsprache nach § 78 Abs. 1 BauG stellt kein eigentliches Rechtsmittel dar. Im Zusammenhang mit dem Einreichen einer Beschwerde vor der Schätzungskommission kann deshalb nicht von einer Beschwerdeerweiterung gesprochen werden.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 26.06.2001 LU.2000.50004 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 26.06.2001 LU.2000.50004 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 26.06.2001 LU.2000.50004

Neuzuteilung; Beschwerdeerweiterung.

- Die Einsprache nach § 78 Abs. 1 BauG stellt kein eigentliches Rechtsmittel dar. Im Zusammenhang mit dem Einreichen einer Beschwerde vor der Schätzungskommission kann deshalb nicht von einer Beschwerdeerweiterung gesprochen werden.

Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen