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IVV.2007.18

Aargau · 2008-06-16 · Deutsch AG

§ 3 Abs. 1 lit. a AnwT, § 4 Abs. 1 AnwT, § 6 Abs. 2 und 3 AnwT, § 7 Abs. 2 AnwT: Honorar im Arbeitsgerichtsverfahren - Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sind vermögensrechtliche Streitigkeiten im Sinne des Anwaltstarifs. - Für die Teilnahme an der arbeitsgerichtlichen Vermittlungsverhandlung wird kein Zuschlag gemäss § 6 Abs. 3 AnwT gewährt. - Kürzung des Honorars gestützt auf § 6 Abs. 2 AnwT sowie § 7 Abs. 2 AnwT, nachdem das Arbeitsgerichtsverfahren in der Vermittlungsverhandlung durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt wurde.

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Aargau Aufsichtskommission 16.06.2008 IVV.2007.18 Argovie Aufsichtskommission 16.06.2008 IVV.2007.18 Argovia Aufsichtskommission 16.06.2008 IVV.2007.18

§ 3 Abs. 1 lit. a AnwT, § 4 Abs. 1 AnwT, § 6 Abs. 2 und 3 AnwT, § 7 Abs. 2 AnwT: Honorar im Arbeitsgerichtsverfahren

- Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sind vermögensrechtliche Streitigkeiten im Sinne des Anwaltstarifs.

- Für die Teilnahme an der arbeitsgerichtlichen Vermittlungsverhandlung wird kein Zuschlag gemäss § 6 Abs. 3 AnwT gewährt.

- Kürzung des Honorars gestützt auf § 6 Abs. 2 AnwT sowie § 7 Abs. 2 AnwT, nachdem das Arbeitsgerichtsverfahren in der Vermittlungsverhandlung durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt wurde.

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