§ 3 Abs. 1 lit. a AnwT, § 4 Abs. 1 AnwT, § 6 Abs. 2 und 3 AnwT, § 7 Abs. 2 AnwT: Honorar im Arbeitsgerichtsverfahren - Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sind vermögensrechtliche Streitigkeiten im Sinne des Anwaltstarifs. - Für die Teilnahme an der arbeitsgerichtlichen Vermittlungsverhandlung wird kein Zuschlag gemäss § 6 Abs. 3 AnwT gewährt. - Kürzung des Honorars gestützt auf § 6 Abs. 2 AnwT sowie § 7 Abs. 2 AnwT, nachdem das Arbeitsgerichtsverfahren in der Vermittlungsverhandlung durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt wurde.
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Aargau Aufsichtskommission 16.06.2008 IVV.2007.18 Argovie Aufsichtskommission 16.06.2008 IVV.2007.18 Argovia Aufsichtskommission 16.06.2008 IVV.2007.18
§ 3 Abs. 1 lit. a AnwT, § 4 Abs. 1 AnwT, § 6 Abs. 2 und 3 AnwT, § 7 Abs. 2 AnwT: Honorar im Arbeitsgerichtsverfahren
- Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sind vermögensrechtliche Streitigkeiten im Sinne des Anwaltstarifs.
- Für die Teilnahme an der arbeitsgerichtlichen Vermittlungsverhandlung wird kein Zuschlag gemäss § 6 Abs. 3 AnwT gewährt.
- Kürzung des Honorars gestützt auf § 6 Abs. 2 AnwT sowie § 7 Abs. 2 AnwT, nachdem das Arbeitsgerichtsverfahren in der Vermittlungsverhandlung durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt wurde.
Aargau Aufsichtskommission Argovie Aufsichtskommission Argovia Aufsichtskommission