Ausschaffungshaft; Vorliegen eines Wegweisungsentscheids Der im Rahmen eines Asylverfahrens ergangene Wegweisungsentscheid wird durch die Ausreise des Betroffenen aus der Schweiz konsumiert und kann nicht mehr als Grundlage für die Anordnung einer Ausschaffungshaft dienen (Erw. II/2c).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 27.11.2004 HA.2004.00043a
Ausschaffungshaft; Vorliegen eines Wegweisungsentscheids Der im Rahmen eines Asylverfahrens ergangene Wegweisungsentscheid wird durch die Ausreise des Betroffenen aus der Schweiz konsumiert und kann nicht mehr als Grundlage für die Anordnung einer Ausschaffungshaft dienen (Erw. II/2c).
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