Formelle Enteignung; nachträgliches Begehren (§ 155 BauG) - Zulässige Berufung auf § 155 Abs. 1 lit. c BauG, wenn die Strassensperrung aufgrund der Projektauflage nicht absehbar war (Erw. 2.1. ff.). - Ablauf der sechsmonatigen Verwirkungsfrist für nachträgliche Begehren (Erw. 2.3.1. ff.). - Faktische Interessen als Schutzobjekte der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (obiter dictum; Erw. 4.3. ff.).
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 13.01.2004 EV.2001.50025 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 13.01.2004 EV.2001.50025 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 13.01.2004 EV.2001.50025
Formelle Enteignung; nachträgliches Begehren (§ 155 BauG)
- Zulässige Berufung auf § 155 Abs. 1 lit. c BauG, wenn die Strassensperrung aufgrund der Projektauflage nicht absehbar war (Erw. 2.1. ff.).
- Ablauf der sechsmonatigen Verwirkungsfrist für nachträgliche Begehren (Erw. 2.3.1. ff.).
- Faktische Interessen als Schutzobjekte der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (obiter dictum; Erw. 4.3. ff.).
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen