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EV.1998.50013

Aargau · 2000-10-24 · Deutsch AG

Formelle Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche. - Wird mit der Gewährung von Erleichterungen von der Lärmsanierungspflicht befreit, so muss für die Geltendmachung von Entschädigungsforderungen aus Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche der Ablauf der Lärmsanierungsfrist nicht abgewartet werden.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 24.10.2000 EV.1998.50013 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 24.10.2000 EV.1998.50013 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 24.10.2000 EV.1998.50013

Formelle Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche.

- Wird mit der Gewährung von Erleichterungen von der Lärmsanierungspflicht befreit, so muss für die Geltendmachung von Entschädigungsforderungen aus Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche der Ablauf der Lärmsanierungsfrist nicht abgewartet werden.

Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen