opencaselaw.ch

EB.2003.50004

Aargau · 2005-09-06 · Deutsch AG

Verlegung der Verfahrenskosten Bei Gutheissung in geringem Umfang (weniger als 10 %) werden die Verfahrenskosten bei der Schätzungskommission in Beschwerdeverfahren mit ordentlicher Kostenverteilung dem mehrheitlich Unterliegenden vollständig auferlegt.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 06.09.2005 EB.2003.50004 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 06.09.2005 EB.2003.50004 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 06.09.2005 EB.2003.50004

Verlegung der Verfahrenskosten Bei Gutheissung in geringem Umfang (weniger als 10 %) werden die Verfahrenskosten bei der Schätzungskommission in Beschwerdeverfahren mit ordentlicher Kostenverteilung dem mehrheitlich Unterliegenden vollständig auferlegt.

Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen