Übernahme von Erschliessungsanlagen (§ 37 Abs. 2 BauG). - Die Schätzungskommission ist für die Beurteilung von Übernahmebegehren betreffend Erschliessungsanlagen zuständig.
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 25.03.2003 EB.2002.50028 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 25.03.2003 EB.2002.50028 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 25.03.2003 EB.2002.50028
Übernahme von Erschliessungsanlagen (§ 37 Abs. 2 BauG).
- Die Schätzungskommission ist für die Beurteilung von Übernahmebegehren betreffend Erschliessungsanlagen zuständig.
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen