Pferdehaltung in Wohnzonen; Geruchsimmissionen - Die Beurteilung der Zonenkonformität einer Pferdehaltung in der Wohnzone hat abstrakt zu erfolgen. - Bei einem Bestand von 2 bis 4 Pferden ist ein Mindestabstand von der Stallung zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude von 10 m einzuhalten. - Die Abstandsvorschriften gemäss FAT-Richtlinie stellen sicher, dass bei ordnungsgemäss geführtem Betrieb keine übermässigen Immissionen auftreten (Erw. 4).
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 08.05.2012 BVURA. 11.393 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 08.05.2012 BVURA. 11.393 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 08.05.2012 BVURA. 11.393
Pferdehaltung in Wohnzonen; Geruchsimmissionen
- Die Beurteilung der Zonenkonformität einer Pferdehaltung in der Wohnzone hat abstrakt zu erfolgen.
- Bei einem Bestand von 2 bis 4 Pferden ist ein Mindestabstand von der Stallung zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude von 10 m einzuhalten.
- Die Abstandsvorschriften gemäss FAT-Richtlinie stellen sicher, dass bei ordnungsgemäss geführtem Betrieb keine übermässigen Immissionen auftreten (Erw. 4).
Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung