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BVURA.13.6

Aargau · 2013-03-11 · Deutsch AG

Kniestock; Geschosshöhe - Messweise der Kniestockhöhe, wenn die Fassade an den Gebäudeecken zurückversetzt und das Dach entsprechend eingeschnitten ist - Begrenzt das kommunale Recht die Höhe eines Gebäudes, ist die kantonale Vorschrift über die Begrenzung der durchschnittlichen Geschosshöhe nicht zusätzlich anwendbar.

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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 11.03.2013 BVURA.13.6 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 11.03.2013 BVURA.13.6 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 11.03.2013 BVURA.13.6

Kniestock; Geschosshöhe

- Messweise der Kniestockhöhe, wenn die Fassade an den Gebäudeecken zurückversetzt und das Dach entsprechend eingeschnitten ist

- Begrenzt das kommunale Recht die Höhe eines Gebäudes, ist die kantonale Vorschrift über die Begrenzung der durchschnittlichen Geschosshöhe nicht zusätzlich anwendbar.

Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung