Baubewilligungspflicht - Eine lärmige Anlage im Freien, wie namentlich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Anlage nur geringe Dimensionen aufweist.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 11.07.2012 BVURA.12.185b Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 11.07.2012 BVURA.12.185b Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 11.07.2012 BVURA.12.185b
Baubewilligungspflicht
- Eine lärmige Anlage im Freien, wie namentlich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ist baubewilligungspflichtig, auch wenn die Anlage nur geringe Dimensionen aufweist.
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