Jagdausschluss – Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tierquälerei von einer gewissen Schwere ist mit der Ausübung der Jagd unvereinbar und stellt einen Jagdausschlussgrund dar.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.03.2011 BVURA.11.127 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.03.2011 BVURA.11.127 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 02.03.2011 BVURA.11.127
Jagdausschluss
– Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tierquälerei von einer gewissen Schwere ist mit der Ausübung der Jagd unvereinbar und stellt einen Jagdausschlussgrund dar.
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