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BE.2005.00041

Aargau · 2005-08-26 · Deutsch AG

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Ausweisung des Ehegatten Bei der Berechung der Dauer des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft ist nicht relevant, ob der Ehegatte des hier niedergelassenen Ausländers gestützt auf ein Familiennachzugsgesuch in der Schweiz weilte oder sich auf einen anderen Aufenthaltstitel stützen konnte. Entscheidend ist einzig, dass er sich nicht illegal in der Schweiz aufhielt, sondern mit gültiger fremdenpolizeilicher Anwesenheitsbewilligung. I. c. hat die Beschwerdeführerin Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, da sie mehr als 5 Jahre ununterbrochen mit ihrem Ehemann in der Schweiz zusammenlebte (Erw. II/2b und c).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.08.2005 BE.2005.00041

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Ausweisung des Ehegatten Bei der Berechung der Dauer des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft ist nicht relevant, ob der Ehegatte des hier niedergelassenen Ausländers gestützt auf ein Familiennachzugsgesuch in der Schweiz weilte oder sich auf einen anderen Aufenthaltstitel stützen konnte. Entscheidend ist einzig, dass er sich nicht illegal in der Schweiz aufhielt, sondern mit gültiger fremdenpolizeilicher Anwesenheitsbewilligung. I. c. hat die Beschwerdeführerin Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, da sie mehr als 5 Jahre ununterbrochen mit ihrem Ehemann in der Schweiz zusammenlebte (Erw. II/2b und c).

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