Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach illegalem Aufenthalt Bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, wird ein jahrelanger illegaler Aufenthalt in der Schweiz trotz regelmässiger Bezahlung der Quellensteuer und der Sozialversicherungsabgaben nicht an die Aufenthaltsdauer angerechnet (Erw. II/5a).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 16.12.2005 BE.2005.00017
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nach illegalem Aufenthalt Bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, wird ein jahrelanger illegaler Aufenthalt in der Schweiz trotz regelmässiger Bezahlung der Quellensteuer und der Sozialversicherungsabgaben nicht an die Aufenthaltsdauer angerechnet (Erw. II/5a).
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