Besoldung. Festlegung des Anfangslohns für sog. Grundlöhner. - Auch die Festlegung des Anfangslohnes der Personalkategorien nach § 22 LD (sog. Grundlöhner) bedarf der individuellen Festlegung. Massgebend für die Zusprechung eines allfälligen Erfahrungsanteils ist der Vergleich zwischen dem für die Funktion massgebenden Anforderungsprofil und den effektiven Qualifikationen des Betroffenen (Erw. 3 - 5).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 21.09.2005 BE.2004.50006
Besoldung. Festlegung des Anfangslohns für sog. Grundlöhner.
- Auch die Festlegung des Anfangslohnes der Personalkategorien nach § 22 LD (sog. Grundlöhner) bedarf der individuellen Festlegung. Massgebend für die Zusprechung eines allfälligen Erfahrungsanteils ist der Vergleich zwischen dem für die Funktion massgebenden Anforderungsprofil und den effektiven Qualifikationen des Betroffenen (Erw. 3 - 5).
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