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BE.1999.00100

Aargau · 2000-04-28 · Deutsch AG

Prüfung und Verfügung der Ausweisung vor Entlassung aus dem Strafvollzug - Die Fremdenpolizei darf die Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers prüfen, auch wenn die Entlassung aus dem Strafvollzug frühestens in einem Jahr möglich ist (Erw. II/2b).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 28.04.2000 BE.1999.00100

Prüfung und Verfügung der Ausweisung vor Entlassung aus dem Strafvollzug

- Die Fremdenpolizei darf die Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers prüfen, auch wenn die Entlassung aus dem Strafvollzug frühestens in einem Jahr möglich ist (Erw. II/2b).

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