Art. 8 und 12 lit. b BGFA Überprüfung Registereintrag bei Anstellung in einer Anwalts-AG: Kriterien für Einhaltung der Erfordernisse - der Unabhängigkeit, - des Nichtbestehens von Verlustscheinen, - der Ausübung des Berufs in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung, - des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung sowie - der Einhaltung des Berufsgeheimnisses.
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Aargau Anwaltskommission 21.08.2009 AVV.2008.26 Argovie Anwaltskommission 21.08.2009 AVV.2008.26 Argovia Anwaltskommission 21.08.2009 AVV.2008.26
Art. 8 und 12 lit. b BGFA Überprüfung Registereintrag bei Anstellung in einer Anwalts-AG: Kriterien für Einhaltung der Erfordernisse
- der Unabhängigkeit,
- des Nichtbestehens von Verlustscheinen,
- der Ausübung des Berufs in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung,
- des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung sowie
- der Einhaltung des Berufsgeheimnisses.
Aargau Anwaltskommission Argovie Anwaltskommission Argovia Anwaltskommission