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AGVE 2015 46

Aargau · 2015-01-01 · Deutsch AG

46 Beschwerdeinstanz in Bausachen; Zuständigkeit des RegierungsratsIst ein Teilentscheid des BVU integrierender Bestandteil einer Baubewilligung und richtet sich der Beschwerdeantrag gegen die Baubewilligung alsGanzes, so ist der Regierungsrat für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 2015 AGVE 2015 46

46 Beschwerdeinstanz in Bausachen; Zuständigkeit des RegierungsratsIst ein Teilentscheid des BVU integrierender Bestandteil einer Baubewilligung und richtet sich der Beschwerdeantrag gegen die Baubewilligung alsGanzes, so ist der Regierungsrat für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.

AGVE - Archiv 2015 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 288 46 Beschwerdeinstanz in Bausachen; Zuständigkeit des Regierungsrats Ist ein Teilentscheid des BVU integrierender Bestandteil einer Baubewilli- gung und richtet sich der Beschwerdeantrag gegen die Baubewilligung als Ganzes, so ist der Regierungsrat für die Beurteilung der Beschwerde zu- ständig. vgl. AGVE 2015 23 165