I. Kantonale SteuernA. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 199835 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Verlust aus der Betriebsübergabe (§ 36 Abs. 2 lit. c StG)Ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehendePerson zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis kann...
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Steuerrekursgericht 15.12.1998 AGVE 2012 35 Argovie Steuerrekursgericht 15.12.1998 AGVE 2012 35 Argovia Steuerrekursgericht 15.12.1998 AGVE 2012 35
I. Kantonale SteuernA. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 199835 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Verlust aus der Betriebsübergabe (§ 36 Abs. 2 lit. c StG)Ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehendePerson zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis kann...
AGVE - Archiv 2012 Kantonale Steuern 231 I. Kantonale Steuern A. Steuergesetz (StG) vom 15. Dezember 1998 35 Gewinnungskosten des selbständig Erwerbenden; Verlust aus der Be- triebsübergabe (§ 36 Abs. 2 lit. c StG) Ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehende Person zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis kann steu- erlich nicht in Abzug gebracht werden. Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 23. Februar 2012 in Sa- chen H.H. (3-RV.2011.149). Aus den Erwägungen 3. 3.1. Der Rekurrent veräusserte das Grundstück GB E. Nr. Z, Wohn- haus und Schreinerei, für CHF 300'000.00 an seinen Sohn S.H. Der Buchwert der Liegenschaft betrug CHF 309'100.00. Der Rekurrent macht geltend, er habe einen Verlust von CHF 9'100.00 erlitten, der vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen sei. (...) 3.4. 3.4.1. Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Dazu gehören insbe- sondere die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäfts- vermögen (§ 36 Abs. 1 und 2 lit. c StG). (...) 3.7.3. Nach Ansicht des Steuerrekursgerichtes ist - wie vom Verwal- tungsgericht ausgeführt - die Zulässigkeit einer Betriebsübergabe zum unter dem Verkehrswert liegenden Buchwert ohne Weiteres 2012 Steuerrekursgericht 232 sachgerecht, wenn die spätere steuerliche Erfassung der stillen Re- serven sichergestellt ist. Damit ist eine Nachfolge zum Vorzugspreis ohne Einkommenssteuerfolgen möglich. Dagegen erscheint es aus steuerlicher Sicht nicht geschäftsmässig begründet, einen Verlust durch die Übertragung eines Betriebs zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis an eine nahestehende Person zu erzielen, allein um die Nachfolge innerhalb der Familie zu regeln. Dieses Mo- tiv ist, wenn auch durchaus verständlich, dem privaten Bereich des Verkäufers zuzuordnen. Hinzu kommt, dass bei einer ungeprüften Anerkennung jedes vereinbarten Preises letztlich gar eine völlig un- entgeltliche Übertragung möglich und steuerlich zu anerkennen wäre. Diesfalls ergäbe sich ein erheblicher Steuerersparnisspielraum durch die Festsetzung des "idealen" Kaufpreises. Nach Ansicht des Steuerrekursgerichts kann ein Buchverlust bei einem Verkauf eines Betriebes an eine nahestehende Person zu einem unter dem Buchwert liegenden Vorzugspreis steuerlich nicht in Ab- zug gebracht werden, da dieser nicht geschäftsmässig begründet ist.