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AGVE 2010 93

Aargau · 2010-08-11 · Deutsch AG

III. Schulrecht93 Dispensation vom Primarschulunterricht.Vereinfachte Teildispensation vom Englischunterricht bei Schulkindernenglischer Muttersprache in der 3. und 4. Primarschulklasse.

Sachverhalt

Die Abteilung Volksschule des BKS dispensierte L.G. in der

3. Klasse der Primarschule von zwei (von drei) Wochenlektionen

Englisch, da die Mutter von L.G. mit ihm in englischer Sprache kom-

muniziert und das Englischniveau von L.G. als sehr gut bezeichnet

werden konnte. In der 4. Primarschulklasse dispensierte die Abtei-

lung Volksschule BKS L.G. nur noch von einer Wochenlektion Eng-

lisch. Im darüberhinausgehenden Umfang wies die Abteilung Volks-

schule BKS das Gesuch der Eltern von L.G. ab. Die Eltern von L.G.

ersuchten den Regierungsrat L.G. weiterhin von zwei Wochenlektio-

nen Englisch zu dispensieren.

Aus den Erwägungen

1.1.

Gemäss § 38 Abs. 1 Satz 1 SchulG sind die Schülerinnen und

Schüler zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Eine

Schülerin oder ein Schüler kann aus wichtigen Gründen auf schrift-

liches Begehren der Inhaber der elterlichen Sorge von einzelnen

Lektionen dispensiert werden (Abs. 2 lit. a).

2010

Verwaltungsbehörden

460

(...)

2.1.

Eine Dispensation vom Unterricht wegen sehr guten Leistungen

in einem Fach steht in einem gewissen Widerspruch zum Grundge-

danken einer einheitlichen, allen Kindern offenstehenden obligato-

rischen Schulbildung, welche auf der Primarschulstufe ausdrücklich

keine Aufteilung der Klassen auf Grund der individuellen Leistungen

der Schulkinder erlaubt (§ 20 Abs. 2 SchulG). In der Primarschule

sollen alle Kinder zusammen in die Schule gehen und grundsätzlich

alle Fächer gemeinsam im Klassenverband besuchen können und

müssen. Eine Möglichkeit, Fächer und Lektionen nach den indivi-

duellen Bedürfnissen der Kinder zusammenzustellen, besteht in der

Primarschule nicht; die Förderung soll vielmehr in der Regelklasse

(allenfalls durch das Überspringen einer Klasse) stattfinden (§§ 20

Abs. 2 und 15 Abs. 4 SchulG).

Mit der Förderung der sehr guten Schülerinnen und Schüler in-

nerhalb des Klassenverbandes sollen auch die Sozialkompetenz und

das Sozialverhalten der Kinder gefördert werden. Die Lehrpersonen

haben durchaus Möglichkeiten, auch sehr leistungsfähige Schulkin-

der innerhalb des Klassenverbandes auf dem bereits erreichten

Niveau "abzuholen". Denkbar ist z.B., Schülerinnen und Schüler als

"Coach" einzusetzen und ihnen damit auch Verantwortung zu über-

tragen, was die coachende Person sowohl in fachlicher als auch in

sozialer Hinsicht ohne weiteres fordern und fördern kann. Davon

profitieren nicht nur die sehr guten Schülerinnen und Schüler, son-

dern dies stellt auch eine Bereicherung für den gesamten Klassen-

verband dar, welcher von den fachlichen Vorkenntnissen sowie bei

fremdsprachigen Schulkindern auch vom allenfalls unterschiedlichen

kulturellen Hintergrund profitieren kann. Der Besuch des Re-

gelunterrichts schliesst damit eine individuelle Förderung der Schul-

kinder mit sehr guten Leistungen nicht aus; vielmehr integriert er

diese bestmöglich in den Klassenverband, was dem Sinn und Zweck

der Volksschule und der Primarschule im Besonderen entspricht.

Eine Dispensation wegen sehr guten Leistungen in einem Fach

beinhaltet dagegen offensichtlich keine Förderung des Schulkindes,

weshalb Dispensationen in der Primarschule wegen sehr guter Leis-

2010

Schulrecht

461

tung in einem Fach grundsätzlich nur bei Notwendigkeit im Zu-

sammenhang mit einer Begabungsförderung vorzusehen sind (...).

Im Fach Englisch gewährt das BKS praxisgemäss Erleichterun-

gen von den Anforderungen an eine Dispensation insoweit, als bei

sehr guten Leistungen des Schulkindes in der 3. Klasse eine verein-

fachte Teildispensation von zwei Wochenlektionen Englisch und in

der 4. Klasse noch von einer Wochenlektion möglich ist. Damit soll

ein englischsprachiges Schulkind an den Normalunterricht im Fach

Englisch herangeführt werden, ohne dass dieses eine gänzliche Son-

derstellung im Klassenverband erhält. Diese Praxis scheint dem Re-

gierungsrat der besonderen Situation des Englischunterrichts in der

Primarschule ohne weiteres gerecht zu werden und lässt sich recht-

lich nicht beanstanden; einen rechtlichen Anspruch auf eine weiter-

gehende vereinfachte Dispensation besteht nicht.

Erwägungen (1 Absätze)

E. 3 Klasse der Primarschule von zwei (von drei) Wochenlektionen

Englisch, da die Mutter von L.G. mit ihm in englischer Sprache kom-

muniziert und das Englischniveau von L.G. als sehr gut bezeichnet

werden konnte. In der 4. Primarschulklasse dispensierte die Abtei-

lung Volksschule BKS L.G. nur noch von einer Wochenlektion Eng-

lisch. Im darüberhinausgehenden Umfang wies die Abteilung Volks-

schule BKS das Gesuch der Eltern von L.G. ab. Die Eltern von L.G.

ersuchten den Regierungsrat L.G. weiterhin von zwei Wochenlektio-

nen Englisch zu dispensieren.

Aus den Erwägungen

1.1.

Gemäss § 38 Abs. 1 Satz 1 SchulG sind die Schülerinnen und

Schüler zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Eine

Schülerin oder ein Schüler kann aus wichtigen Gründen auf schrift-

liches Begehren der Inhaber der elterlichen Sorge von einzelnen

Lektionen dispensiert werden (Abs. 2 lit. a).

2010

Verwaltungsbehörden

460

(...)

2.1.

Eine Dispensation vom Unterricht wegen sehr guten Leistungen

in einem Fach steht in einem gewissen Widerspruch zum Grundge-

danken einer einheitlichen, allen Kindern offenstehenden obligato-

rischen Schulbildung, welche auf der Primarschulstufe ausdrücklich

keine Aufteilung der Klassen auf Grund der individuellen Leistungen

der Schulkinder erlaubt (§ 20 Abs. 2 SchulG). In der Primarschule

sollen alle Kinder zusammen in die Schule gehen und grundsätzlich

alle Fächer gemeinsam im Klassenverband besuchen können und

müssen. Eine Möglichkeit, Fächer und Lektionen nach den indivi-

duellen Bedürfnissen der Kinder zusammenzustellen, besteht in der

Primarschule nicht; die Förderung soll vielmehr in der Regelklasse

(allenfalls durch das Überspringen einer Klasse) stattfinden (§§ 20

Abs. 2 und 15 Abs. 4 SchulG).

Mit der Förderung der sehr guten Schülerinnen und Schüler in-

nerhalb des Klassenverbandes sollen auch die Sozialkompetenz und

das Sozialverhalten der Kinder gefördert werden. Die Lehrpersonen

haben durchaus Möglichkeiten, auch sehr leistungsfähige Schulkin-

der innerhalb des Klassenverbandes auf dem bereits erreichten

Niveau "abzuholen". Denkbar ist z.B., Schülerinnen und Schüler als

"Coach" einzusetzen und ihnen damit auch Verantwortung zu über-

tragen, was die coachende Person sowohl in fachlicher als auch in

sozialer Hinsicht ohne weiteres fordern und fördern kann. Davon

profitieren nicht nur die sehr guten Schülerinnen und Schüler, son-

dern dies stellt auch eine Bereicherung für den gesamten Klassen-

verband dar, welcher von den fachlichen Vorkenntnissen sowie bei

fremdsprachigen Schulkindern auch vom allenfalls unterschiedlichen

kulturellen Hintergrund profitieren kann. Der Besuch des Re-

gelunterrichts schliesst damit eine individuelle Förderung der Schul-

kinder mit sehr guten Leistungen nicht aus; vielmehr integriert er

diese bestmöglich in den Klassenverband, was dem Sinn und Zweck

der Volksschule und der Primarschule im Besonderen entspricht.

Eine Dispensation wegen sehr guten Leistungen in einem Fach

beinhaltet dagegen offensichtlich keine Förderung des Schulkindes,

weshalb Dispensationen in der Primarschule wegen sehr guter Leis-

2010

Schulrecht

461

tung in einem Fach grundsätzlich nur bei Notwendigkeit im Zu-

sammenhang mit einer Begabungsförderung vorzusehen sind (...).

Im Fach Englisch gewährt das BKS praxisgemäss Erleichterun-

gen von den Anforderungen an eine Dispensation insoweit, als bei

sehr guten Leistungen des Schulkindes in der 3. Klasse eine verein-

fachte Teildispensation von zwei Wochenlektionen Englisch und in

der 4. Klasse noch von einer Wochenlektion möglich ist. Damit soll

ein englischsprachiges Schulkind an den Normalunterricht im Fach

Englisch herangeführt werden, ohne dass dieses eine gänzliche Son-

derstellung im Klassenverband erhält. Diese Praxis scheint dem Re-

gierungsrat der besonderen Situation des Englischunterrichts in der

Primarschule ohne weiteres gerecht zu werden und lässt sich recht-

lich nicht beanstanden; einen rechtlichen Anspruch auf eine weiter-

gehende vereinfachte Dispensation besteht nicht.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Verwaltungsbehörden 11.08.2010 AGVE 2010 93 Argovie Verwaltungsbehörden 11.08.2010 AGVE 2010 93 Argovia Verwaltungsbehörden 11.08.2010 AGVE 2010 93

III. Schulrecht93 Dispensation vom Primarschulunterricht.Vereinfachte Teildispensation vom Englischunterricht bei Schulkindernenglischer Muttersprache in der 3. und 4. Primarschulklasse.

AGVE - Archiv 2010 Schulrecht 459 III. Schulrecht 93 Dispensation vom Primarschulunterricht. Vereinfachte Teildispensation vom Englischunterricht bei Schulkindern englischer Muttersprache in der 3. und 4. Primarschulklasse. Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 11. August 2010 i.S. L.G. ge- gen den Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport (RRB Nr. 2010-001062) Sachverhalt Die Abteilung Volksschule des BKS dispensierte L.G. in der

3. Klasse der Primarschule von zwei (von drei) Wochenlektionen Englisch, da die Mutter von L.G. mit ihm in englischer Sprache kom- muniziert und das Englischniveau von L.G. als sehr gut bezeichnet werden konnte. In der 4. Primarschulklasse dispensierte die Abtei- lung Volksschule BKS L.G. nur noch von einer Wochenlektion Eng- lisch. Im darüberhinausgehenden Umfang wies die Abteilung Volks- schule BKS das Gesuch der Eltern von L.G. ab. Die Eltern von L.G. ersuchten den Regierungsrat L.G. weiterhin von zwei Wochenlektio- nen Englisch zu dispensieren. Aus den Erwägungen 1.1. Gemäss § 38 Abs. 1 Satz 1 SchulG sind die Schülerinnen und Schüler zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Eine Schülerin oder ein Schüler kann aus wichtigen Gründen auf schrift- liches Begehren der Inhaber der elterlichen Sorge von einzelnen Lektionen dispensiert werden (Abs. 2 lit. a). 2010 Verwaltungsbehörden 460 (...) 2.1. Eine Dispensation vom Unterricht wegen sehr guten Leistungen in einem Fach steht in einem gewissen Widerspruch zum Grundge- danken einer einheitlichen, allen Kindern offenstehenden obligato- rischen Schulbildung, welche auf der Primarschulstufe ausdrücklich keine Aufteilung der Klassen auf Grund der individuellen Leistungen der Schulkinder erlaubt (§ 20 Abs. 2 SchulG). In der Primarschule sollen alle Kinder zusammen in die Schule gehen und grundsätzlich alle Fächer gemeinsam im Klassenverband besuchen können und müssen. Eine Möglichkeit, Fächer und Lektionen nach den indivi- duellen Bedürfnissen der Kinder zusammenzustellen, besteht in der Primarschule nicht; die Förderung soll vielmehr in der Regelklasse (allenfalls durch das Überspringen einer Klasse) stattfinden (§§ 20 Abs. 2 und 15 Abs. 4 SchulG). Mit der Förderung der sehr guten Schülerinnen und Schüler in- nerhalb des Klassenverbandes sollen auch die Sozialkompetenz und das Sozialverhalten der Kinder gefördert werden. Die Lehrpersonen haben durchaus Möglichkeiten, auch sehr leistungsfähige Schulkin- der innerhalb des Klassenverbandes auf dem bereits erreichten Niveau "abzuholen". Denkbar ist z.B., Schülerinnen und Schüler als "Coach" einzusetzen und ihnen damit auch Verantwortung zu über- tragen, was die coachende Person sowohl in fachlicher als auch in sozialer Hinsicht ohne weiteres fordern und fördern kann. Davon profitieren nicht nur die sehr guten Schülerinnen und Schüler, son- dern dies stellt auch eine Bereicherung für den gesamten Klassen- verband dar, welcher von den fachlichen Vorkenntnissen sowie bei fremdsprachigen Schulkindern auch vom allenfalls unterschiedlichen kulturellen Hintergrund profitieren kann. Der Besuch des Re- gelunterrichts schliesst damit eine individuelle Förderung der Schul- kinder mit sehr guten Leistungen nicht aus; vielmehr integriert er diese bestmöglich in den Klassenverband, was dem Sinn und Zweck der Volksschule und der Primarschule im Besonderen entspricht. Eine Dispensation wegen sehr guten Leistungen in einem Fach beinhaltet dagegen offensichtlich keine Förderung des Schulkindes, weshalb Dispensationen in der Primarschule wegen sehr guter Leis- 2010 Schulrecht 461 tung in einem Fach grundsätzlich nur bei Notwendigkeit im Zu- sammenhang mit einer Begabungsförderung vorzusehen sind (...). Im Fach Englisch gewährt das BKS praxisgemäss Erleichterun- gen von den Anforderungen an eine Dispensation insoweit, als bei sehr guten Leistungen des Schulkindes in der 3. Klasse eine verein- fachte Teildispensation von zwei Wochenlektionen Englisch und in der 4. Klasse noch von einer Wochenlektion möglich ist. Damit soll ein englischsprachiges Schulkind an den Normalunterricht im Fach Englisch herangeführt werden, ohne dass dieses eine gänzliche Son- derstellung im Klassenverband erhält. Diese Praxis scheint dem Re- gierungsrat der besonderen Situation des Englischunterrichts in der Primarschule ohne weiteres gerecht zu werden und lässt sich recht- lich nicht beanstanden; einen rechtlichen Anspruch auf eine weiter- gehende vereinfachte Dispensation besteht nicht.