I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht64 Ausschaffungshaft; Haftgrund.Ein Betroffener, der im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschafftwurde, erneut illegal in die Schweiz einreist und ein weiteres, offensichtlich unbegründetes Asylgesuch stellt, bringt zum Ausdruck, dass er sichin der Schweiz gewissermassen...
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 26.11.2010 AGVE 2010 64 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 26.11.2010 AGVE 2010 64 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 26.11.2010 AGVE 2010 64
I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht64 Ausschaffungshaft; Haftgrund.Ein Betroffener, der im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschafftwurde, erneut illegal in die Schweiz einreist und ein weiteres, offensichtlich unbegründetes Asylgesuch stellt, bringt zum Ausdruck, dass er sichin der Schweiz gewissermassen...
AGVE - Archiv 2010 ZwangsmassnahmenimAusländerrecht 327 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht [...] 64 Ausschaffungshaft; Haftgrund. Ein Betroffener, der im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschafft wurde, erneut illegal in die Schweiz einreist und ein weiteres, offensicht- lich unbegründetes Asylgesuch stellt, bringt zum Ausdruck, dass er sich in der Schweiz gewissermassen als Asyltourist aufhalten will. Unter die- sen Umständen ist der Haftgrund von Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 und 4 AuG auch dann erfüllt, wenn die erste Ausschaffung problemlos verlief (E. II./3.2.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
26. November 2010 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen K.O. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2010.134).