Schallschutzsanierung eines in der Altstadt gelegenen Kulturlokals - Schutz der Nachbarschaft vor übermässigen Immissionen - Anwendbarkeit der Vollzugshilfe der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute ("Cercle Bruit") vom 10. März 1999 (mit Änderung vom 30. März 2007) zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Lokale - Weitere betriebliche Massnahmen gestützt auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 02.09.2009 AGVE_2009_104
Schallschutzsanierung eines in der Altstadt gelegenen Kulturlokals
- Schutz der Nachbarschaft vor übermässigen Immissionen
- Anwendbarkeit der Vollzugshilfe der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute ("Cercle Bruit") vom 10. März 1999 (mit Änderung vom 30. März 2007) zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Lokale
- Weitere betriebliche Massnahmen gestützt auf das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG
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