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AGVE 2008 93

Aargau · 2008-08-22 · Deutsch AG

93 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel und HärtefallDie zuständigen Behörden des Kantons Aargau haben i.c. lediglich zuprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel erfüllt sind,nicht aber, ob dem Beschwerdeführer eine Härtefallbewilligung zu erteilen ist. Ein solches Gesuch...

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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 22.08.2008 AGVE 2008 93 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 22.08.2008 AGVE 2008 93 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 22.08.2008 AGVE 2008 93

93 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel und HärtefallDie zuständigen Behörden des Kantons Aargau haben i.c. lediglich zuprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel erfüllt sind,nicht aber, ob dem Beschwerdeführer eine Härtefallbewilligung zu erteilen ist. Ein solches Gesuch...

AGVE 2008 93 S.428 2008 Rekursgericht im Ausländerrecht 428 [...] 93 Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel und Härtefall Die zuständigen Behörden des Kantons Aargau haben i.c. lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel erfüllt sind, nicht aber, ob dem Beschwerdeführer eine Härtefallbewilligung zu ertei- len ist. Ein solches Gesuch wäre allenfalls im ursprünglichen Bewilli- gungskanton einzureichen (E. II./8.2.). Aus dem Entscheid des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 22. August 2008 in Sachen J.F.A. betreffend Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel; 1-BE.2008.25). Aus den Erwägungen II. 8.2. In den vorstehenden Erwägungen wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Bewilligung des Kantonswechsels hat und überdies kein triftiger Grund für die Verle- gung seines Wohnsitzes in den Kanton Aargau besteht. Damit ist die Beschwerde abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid zu bestä- tigen. Als Folge dieses Ergebnisses hat der Beschwerdeführer den Kanton Aargau wieder zu verlassen und sich im ursprünglichen Be- willigungskanton um eine Regelung seines weiteren Aufenthaltes in der Schweiz zu bemühen. Da die Abweisung der Beschwerde durch das Rekursgericht vorliegend nicht zu einer Wegweisung des Be- schwerdeführers aus der Schweiz führt, haben die aargauischen Be- hörden [...] nicht zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer eine Härte- fallbewilligung zu erteilen ist. Vielmehr obliegt dies gegebenenfalls den zuständigen Behörden des Kantons Freiburg. Immerhin hat der 2008 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Migrationsamts 429 Beschwerdeführer am 15. Januar 2007 im Kanton Freiburg ein Ge- such um Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung eingereicht, über welches noch nicht entschieden wurde, da die Behörden offen- bar zunächst den Entscheid des Kantons Aargau betreffend Kantons- wechsel abwarten wollten. [...]