Unterzeichnungsbefugnis - Alle verfügungsberechtigten Mitarbeitenden des Kantons sind in das von der Staatskanzlei geführte Register der unterzeichnungsbefugten Personen einzutragen. - Mitarbeitende erhalten die Unterzeichnungsbefugnis bereits mit ihrer Ermächtigung. - Der Registereintrag hat rein deklaratorischen Charakter.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 15.10.2008 AGVE_2008_109
Unterzeichnungsbefugnis
- Alle verfügungsberechtigten Mitarbeitenden des Kantons sind in das von der Staatskanzlei geführte Register der unterzeichnungsbefugten Personen einzutragen.
- Mitarbeitende erhalten die Unterzeichnungsbefugnis bereits mit ihrer Ermächtigung.
- Der Registereintrag hat rein deklaratorischen Charakter.
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