Lärmimmissionen - Eine Heizung, die nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes (1. Januar 1985) erneuert wird, gilt als Neuanlage. Sie muss die Planungswerte der Lärmschutzverordnung einhalten, auch wenn das Gebäude selbst früher erstellt worden ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.11.2008 AGVE_2008_103 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.11.2008 AGVE_2008_103 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.11.2008 AGVE_2008_103
Lärmimmissionen
- Eine Heizung, die nach dem Inkrafttreten des Umweltschutzgesetzes (1. Januar 1985) erneuert wird, gilt als Neuanlage. Sie muss die Planungswerte der Lärmschutzverordnung einhalten, auch wenn das Gebäude selbst früher erstellt worden ist.
Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung