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AGVE 2007 87

Aargau · 2007-12-13 · Deutsch AG

87 Ausschaffungshaft; HaftbedingungenDas Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Disziplinarstrafen,welche im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel angeordnet worden sind, in den Akten vollständig dokumentiert sind (Erw. II./4.).

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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 13.12.2007 AGVE 2007 87 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 13.12.2007 AGVE 2007 87 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 13.12.2007 AGVE 2007 87

87 Ausschaffungshaft; HaftbedingungenDas Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Disziplinarstrafen,welche im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel angeordnet worden sind, in den Akten vollständig dokumentiert sind (Erw. II./4.).

AGVE 2007 87 S.320 2007 Rekursgericht im Ausländerrecht 320 [...] 87 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen Das Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Disziplinarstrafen, welche im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel angeordnet wor- den sind, in den Akten vollständig dokumentiert sind (Erw. II./4.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

13. Dezember 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen J.D. betreffend Haftverlängerung (1-HA.2007.138). Aus den Erwägungen II. 4. Bezüglich der Haftbedingungen [im Ausschaffungsge- fängnis Bässlergut in Basel] macht der Gesuchsgegner geltend, er habe am 5. Oktober 2007 Besuch von seiner Freundin gehabt. Da- nach sei ihm vorgeworfen worden, er hätte mit ihr im Besucherraum Geschlechtsverkehr gehabt und sei zur Bestrafung für fünf Tage in Disziplinararrest gekommen. Die Vorwürfe seien jedoch klar unbe- gründet. Aus den Akten ist ein Rapport des Vorfalls zwar ersichtlich, eine Verfügung bezüglich Anordnung des Disziplinararrests geht in- des nicht daraus hervor. Vielmehr ist nur eine "Bemerkung Kader" ersichtlich und es wird lediglich in einer Randnotiz vermerkt, dass der Gesuchsgegner in "Forte E 50" verlegt worden sei. Dies ist für die Aktentransparenz ungenügend, weshalb das Migrationsamt dafür besorgt zu sein hat, dass Anordnungen wie die hier vorliegende künf- tig klar aus den Akten hervorgehen.