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AGVE 2007 86

Aargau · 2007-06-22 · Deutsch AG

86 Ausschaffungshaft; HaftbedingungenDas Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Inhaftierte in vernünftigem Rahmen Telefonate ins Ausland führen können und als Nichtraucher die Zelle nicht mit Rauchern teilen müssen (Erw. II./4.).

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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 22.06.2007 AGVE 2007 86 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 22.06.2007 AGVE 2007 86 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 22.06.2007 AGVE 2007 86

86 Ausschaffungshaft; HaftbedingungenDas Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Inhaftierte in vernünftigem Rahmen Telefonate ins Ausland führen können und als Nichtraucher die Zelle nicht mit Rauchern teilen müssen (Erw. II./4.).

AGVE 2007 86 S.319 2007 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 319 [...] 86 Ausschaffungshaft; Haftbedingungen Das Migrationsamt hat dafür besorgt zu sein, dass Inhaftierte in vernünf- tigem Rahmen Telefonate ins Ausland führen können und als Nichtrau- cher die Zelle nicht mit Rauchern teilen müssen (Erw. II./4.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom

22. Juni 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen S.O. be- treffend Haftüberprüfung (1-HA.2007.53). Aus den Erwägungen II. 4. Bezüglich der Haftbedingungen bringt der Gesuchsgegner anlässlich der heutigen Verhandlung vor, er könne im Ausschaf- fungsgefängnis nicht mit seiner Familie telefonieren, da diese im Ausland lebe. Nachfragen bei der Gesuchstellerin ergaben, dass nur Telefonate innerhalb der Schweiz geführt werden könnten. Dafür sind nach Auffassung des Gerichts keine Gründe ersichtlich, weshalb die Gesuchstellerin angewiesen wird, Telefonate ins Ausland im ver- nünftigen Rahmen sicherzustellen. [...] Schliesslich erklärte der Gesuchsgegner, er sei Nichtraucher und müsse die Zelle mit Rauchern teilen, weshalb er in eine Einzel- 2007 Rekursgericht im Ausländerrecht 320 zelle verlegt werden wolle. Nach Auffassung des Bezirksarztes sei jedoch eine Verlegung in die Einzelzelle nur angebracht, wenn der Gesuchsgegner seine Medikamente einnehmen würde. Inwiefern zwischen der Einnahme von Medikamenten und dem Bezug einer Einzelzelle bzw. der Zusammenlegung mit Nichtrauchern ein Zusam- menhang besteht, ist nicht ersichtlich. Zweifellos ist es für einen Nichtraucher unzumutbar, wenn er mit Rauchern die Zelle teilen muss. Die Gesuchstellerin wird angewiesen, sich um eine Verlegung des Gesuchsgegners in eine Einzelzelle zu kümmern.