I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht80 Ausschaffungshaft; Eröffnung des WegweisungsentscheidesEin Wegweisungsentscheid gilt als gehörig eröffnet, wenn er in der Amtssprache des Kantons Aargau verfasst und ausgehändigt wurde. Wenn einBetroffener den Inhalt eines Schreibens nicht versteht, muss er dies...
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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 09.02.2007 AGVE 2007 80 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 09.02.2007 AGVE 2007 80 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 09.02.2007 AGVE 2007 80
I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht80 Ausschaffungshaft; Eröffnung des WegweisungsentscheidesEin Wegweisungsentscheid gilt als gehörig eröffnet, wenn er in der Amtssprache des Kantons Aargau verfasst und ausgehändigt wurde. Wenn einBetroffener den Inhalt eines Schreibens nicht versteht, muss er dies...
AGVE 2007 80 S.313 2007 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 313 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 80 Ausschaffungshaft; Eröffnung des Wegweisungsentscheides Ein Wegweisungsentscheid gilt als gehörig eröffnet, wenn er in der Amts- sprache des Kantons Aargau verfasst und ausgehändigt wurde. Wenn ein Betroffener den Inhalt eines Schreibens nicht versteht, muss er dies kund- tun, damit eine Übersetzung arrangiert werden kann (Erw. II./2.3.). Entscheid der stellvertretenden Präsidentin des Rekursgerichts im Auslän- derrecht vom 9. Februar 2007 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen O.B. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2007.9).