Beschwerdelegitimation. Grundbuchabgaben. - Kein schutzwürdiges Interesse - als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation -, soweit es lediglich um die theoretische Klärung einer Rechtsfrage geht. - Richtiges Vorgehen, wenn eine Befreiung von der Abgabe zufolge Arrondierung (§ 2 Abs. 1 GBAG) beansprucht wird. - Kostenverlegung, wenn wesentliche Vorbringen erst verspätet (im Beschwerdeverfahren) erfolgen.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.12.2007 AGVE_2007_18
Beschwerdelegitimation. Grundbuchabgaben.
- Kein schutzwürdiges Interesse - als Voraussetzung der Beschwerdelegitimation -, soweit es lediglich um die theoretische Klärung einer Rechtsfrage geht.
- Richtiges Vorgehen, wenn eine Befreiung von der Abgabe zufolge Arrondierung (§ 2 Abs. 1 GBAG) beansprucht wird.
- Kostenverlegung, wenn wesentliche Vorbringen erst verspätet (im Beschwerdeverfahren) erfolgen.
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