Baubewilligungspflicht - Geräteschränke und Truhen sind in den Bauzonen (ausserhalb von Schutzzonen) von der Baubewilligungspflicht befreit, wenn sie geringe Dimensionen aufweisen und nicht weiter auffallen.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 10.04.2007 AGVE_2007_110 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 10.04.2007 AGVE_2007_110 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 10.04.2007 AGVE_2007_110
Baubewilligungspflicht
- Geräteschränke und Truhen sind in den Bauzonen (ausserhalb von Schutzzonen) von der Baubewilligungspflicht befreit, wenn sie geringe Dimensionen aufweisen und nicht weiter auffallen.
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