Dachgeschoss - Die Fläche unter einem Mansardendach, dessen unterer Dachteil die für ein Dachgeschoss zulässige Neigung von 45° überschreitet, zählt als Vollgeschoss.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.07.2006 AGVE_2006_97 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.07.2006 AGVE_2006_97 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 25.07.2006 AGVE_2006_97
Dachgeschoss
- Die Fläche unter einem Mansardendach, dessen unterer Dachteil die für ein Dachgeschoss zulässige Neigung von 45° überschreitet, zählt als Vollgeschoss.
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