Sondernutzungsplanung - Teile eines Sondernutzungsplans, die gegen zwingende Festsetzungen des Allgemeinen Nutzungsplans verstossen, sind gesetzeswidrig und daher ungültig.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 29.03.2006 AGVE_2006_96 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 29.03.2006 AGVE_2006_96 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 29.03.2006 AGVE_2006_96
Sondernutzungsplanung
- Teile eines Sondernutzungsplans, die gegen zwingende Festsetzungen des Allgemeinen Nutzungsplans verstossen, sind gesetzeswidrig und daher ungültig.
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