Arealüberbauung - Zonenkonformität der Erweiterung eines bestehenden Einkaufszentrums; massgebende Nettoladenflächen (Erw. 1). - Sinn und Zweck dieser besonderen Überbauungsform (Erw. 4.1.) - Der Energieeffizienz-Nachweis ist spätestens vor Baubeginn zu erbringen (Erw. 4.4.). - Qualitative Anforderungen an Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische Ausgleichsflächen (Erw. 4.5.).
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Aargau Obergericht sonstige Kammern 16.08.2006 AGVE_2006_93
Arealüberbauung
- Zonenkonformität der Erweiterung eines bestehenden Einkaufszentrums; massgebende Nettoladenflächen (Erw. 1).
- Sinn und Zweck dieser besonderen Überbauungsform (Erw. 4.1.)
- Der Energieeffizienz-Nachweis ist spätestens vor Baubeginn zu erbringen (Erw. 4.4.).
- Qualitative Anforderungen an Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische Ausgleichsflächen (Erw. 4.5.).
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