I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht76 Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei RekonvaleszentenFür einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenenmuss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtungzu...
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Aargau Rekursgericht im Ausländerrecht 16.01.2006 AGVE 2006 76 Argovie Rekursgericht im Ausländerrecht 16.01.2006 AGVE 2006 76 Argovia Rekursgericht im Ausländerrecht 16.01.2006 AGVE 2006 76
I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht76 Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei RekonvaleszentenFür einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenenmuss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens einmal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtungzu...
AGVE 2006 76 S.377 2006 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 377 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 76 Ausschaffungshaft; Haftvollzug bei Rekonvaleszenten Für einen kürzlich operierten und aus dem Spital entlassenen Betroffenen muss die Möglichkeit bestehen, trotz seiner Verletzungen mindestens ein- mal pro Woche zu duschen. Ansonsten ist er in eine geeignete Einrichtung zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen. Das Migrationsamt hat zudem mit den Ärzten Rücksprache zu nehmen, ob und wenn ja welche Rehabilitationsmassnahmen zu ergreifen sind (Erw. II./4.). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom
16. Januar 2006 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen T. B. betreffend Haftüberprüfung (1-HA.2006.4).