59 Abzüge vom Roheinkommen; Gewinnungskosten des unselbstständigErwerbenden; Fahrtkosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG).auf das Programm,,TwixRoute" abgestellt.von,,Tür zu Tür" berechnet.
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Aargau Steuerrekursgericht 10.08.2005 AGVE 2006 59 Argovie Steuerrekursgericht 10.08.2005 AGVE 2006 59 Argovia Steuerrekursgericht 10.08.2005 AGVE 2006 59
59 Abzüge vom Roheinkommen; Gewinnungskosten des unselbstständigErwerbenden; Fahrtkosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG).auf das Programm,,TwixRoute" abgestellt.von,,Tür zu Tür" berechnet.
AGVE 2006 59 S.294 2006 Steuerrekursgericht 294 [...] 59 Abzüge vom Roheinkommen; Gewinnungskosten des unselbstständig Erwerbenden; Fahrtkosten (§ 35 Abs. 1 lit. a StG). - Zur Berechnung der abzugsfähigen Kosten für den Arbeitsweg wird auf das Programm,,TwixRoute" abgestellt. - Die Fahrtzeit und die Distanz für die Fahrt mit dem Auto werden von,,Tür zu Tür" berechnet. 2006 Kantonale Steuern 295
10. August 2006 in Sachen H.J.O., 3-RV.2005.50220/K 0125 Aus den Erwägungen 3. 3.1. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes ist für die Berechnung der Distanz zwischen dem Wohn- und dem Arbeits- ort - technische Fortschritte vorbehalten - auf das Computerpro- gramm,,FinaPlus" abzustellen (VGE vom 2. März 2006 in Sachen Y. + R.D.). Die letzte Version dieses Programms wurde im Jahr 2002 veröffentlicht. Unterdessen ist es nicht mehr erhältlich. Da das Streckennetz immer wieder ändert, seien es neue Strassen oder Fahr- verbote, ist es erforderlich, ein Streckenprogramm anzuwenden, das aktueller ist (und auch regelmässig mit den erforderlichen Korrektu- ren im Handel erhältlich ist). Eine Rücksprache mit dem Kantonalen Steueramt ergab, dass das Programm,,TwixRoute" auf den Gemeindesteuerämtern am weitesten verbreitet ist und - entgegen der Praxis der Steuerjustiz (RGE vom 15. März 2003 in Sachen T.R.) - auch schon in vielen Fällen zur Anwendung kommt. Aus Gründen der Praktikabilität stellt das Steuerrekursgericht in Einklang damit künftig zur Berechnung der Fahrtkosten an den Arbeitsplatz auf das Programm,,TwixRoute" (zur Zeit Version 34 [Mai 2006]) ab (so auch StG BL in: StE 2006 B 22.3 Nr. 88 = BStPra XVIII S. 102). 3.2 Das Programm,,FinaPlus" berechnete die Distanzen zwi- schen zwei hypothetischen Zentren von Ortschaften, ohne Berück- sichtigung der konkreten Strasse oder gar Hausnummer der steuer- pflichtigen Person. Das Verwaltungsgericht hat diese Berechnung von,,Ort zu Ort" geschützt (VGE vom 2. März 2006 in Sachen V. + R.D.). Beim Programm,,TwixRoute" ist es möglich, die genauen Adressen einzugeben und so die Distanzen und Fahrzeiten zwischen Arbeits- und Wohnort von,,Tür zu Tür" zu berechnen. Aufgrund die- ser Möglichkeit erscheint es dem Steuerrekursgericht angezeigt, die Fahrtkosten künftig von,,Tür zu Tür" zu berechnen. Der Umstand, 2006 Steuerrekursgericht 296 dass die Fehleranfälligkeit (vgl. VGE vom 2. März 2006 in Sachen V. + R.D.) mit dieser Präzisierung steigt, ist hinzunehmen, da es nicht angebracht erscheint, wenn die Steuerbehörde das Zentrum einer Ortschaft bestimmt und ab dort rechnet.