Berücksichtigung von bevorschussten Kinderunterhaltsbeiträgen als eigene Mittel. - Streitgegenstand; Form der Wiedererwägung (Erw. I/2-3). - Formelle Anforderungen an die Gewährung und Anpassung der Alimentenbevorschussung (Erw. II/3). - Die Berücksichtigung der bevorschussten Unterhaltsbeiträge als eigene Mittel genügt i.c. den formellen Anforderungen nicht (Erw. II/4.1). - Die Bevorschussung von Kinderzulagen ist nicht zulässig (Erw. II/4.2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 22.12.2005 AGVE_2006_43
Berücksichtigung von bevorschussten Kinderunterhaltsbeiträgen als eigene Mittel.
- Streitgegenstand; Form der Wiedererwägung (Erw. I/2-3).
- Formelle Anforderungen an die Gewährung und Anpassung der Alimentenbevorschussung (Erw. II/3).
- Die Berücksichtigung der bevorschussten Unterhaltsbeiträge als eigene Mittel genügt i.c. den formellen Anforderungen nicht (Erw. II/4.1).
- Die Bevorschussung von Kinderzulagen ist nicht zulässig (Erw. II/4.2).
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