Ortsbildschutz. - Dem Gemeinderat zustehender Ermessensspielraum bei der Anwendung von Ästhetiknormen; Grenzen dieser Autonomie (Erw. 2.2). - Vereinbarkeit der Anordnung, in einer Altstadtzone Fenster mit äusserer Sprossierung statt mit einer sog. "Sandwich"-Sprossierung einzubauen, mit dem dort geltenden Erhaltungsgebot (Erw. 2.3).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 27.10.2005 AGVE_2006_36
Ortsbildschutz.
- Dem Gemeinderat zustehender Ermessensspielraum bei der Anwendung von Ästhetiknormen; Grenzen dieser Autonomie (Erw. 2.2).
- Vereinbarkeit der Anordnung, in einer Altstadtzone Fenster mit äusserer Sprossierung statt mit einer sog. "Sandwich"-Sprossierung einzubauen, mit dem dort geltenden Erhaltungsgebot (Erw. 2.3).
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