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AGVE_2006_29

Aargau · 2006-12-31 · Deutsch AG

Folgen der falschen Besetzung der Veranlagungsbehörde. Rücknahme/ Aufhebung der Veranlagung. - Falsche Besetzung der Veranlagungsbehörde führt in der Regel nicht zur Nichtigkeit der Veranlagung (Erw. 3). - Vor Eintritt der Rechtskraft kann die Behörde ihre fehlerhafte Verfügung zurücknehmen, ohne dass die Voraussetzungen für den Widerruf von Verfügungen erfüllt sein müssen (Erw. 4).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.12.2006 AGVE_2006_29

Folgen der falschen Besetzung der Veranlagungsbehörde. Rücknahme/ Aufhebung der Veranlagung.

- Falsche Besetzung der Veranlagungsbehörde führt in der Regel nicht zur Nichtigkeit der Veranlagung (Erw. 3).

- Vor Eintritt der Rechtskraft kann die Behörde ihre fehlerhafte Verfügung zurücknehmen, ohne dass die Voraussetzungen für den Widerruf von Verfügungen erfüllt sein müssen (Erw. 4).

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