Geschäfts-/Privatvermögen. - Beteiligung (Aktienzeichnung, Darlehensgewährung) des Inhabers einer Einzelfirma, zwecks Diversifikation, an einer AG mit völlig anderem Tätigkeitsbereich. Auch in einem solchen Fall ist Geschäftsvermögen nicht von vornherein ausgeschlossen; vielmehr hängt die Zuordnung der Beteiligung zum Geschäfts- oder Privatvermögen auch hier von der Gesamtheit der objektiv feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse ab. - Geringe Bedeutung der buchhalterischen Behandlung als Geschäftsvermögen, wenn im Zeitpunkt der Einbuchung der Verlust bereits absehbar oder sogar eingetreten ist.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 19.12.2006 AGVE_2006_24
Geschäfts-/Privatvermögen.
- Beteiligung (Aktienzeichnung, Darlehensgewährung) des Inhabers einer Einzelfirma, zwecks Diversifikation, an einer AG mit völlig anderem Tätigkeitsbereich. Auch in einem solchen Fall ist Geschäftsvermögen nicht von vornherein ausgeschlossen; vielmehr hängt die Zuordnung der Beteiligung zum Geschäfts- oder Privatvermögen auch hier von der Gesamtheit der objektiv feststellbaren tatsächlichen Verhältnisse ab.
- Geringe Bedeutung der buchhalterischen Behandlung als Geschäftsvermögen, wenn im Zeitpunkt der Einbuchung der Verlust bereits absehbar oder sogar eingetreten ist.
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