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AGVE_2005_64

Aargau · 2004-11-30 · Deutsch AG

Rechtliches Gehör. Verfügungsform. - In Gesuchsverfahren kann von einer Anhörung grundsätzlich abgesehen werden; dies gilt auch bezüglich der Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Gesuchsstellung (Erw. 2/b). - Ist eine Verfügung von einer nicht unterschriftsberechtigten Person unterzeichnet worden, kann dieser Mangel nicht geheilt werden (Erw. 2/c)

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.11.2004 AGVE_2005_64

Rechtliches Gehör. Verfügungsform.

- In Gesuchsverfahren kann von einer Anhörung grundsätzlich abgesehen werden; dies gilt auch bezüglich der Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit der Gesuchsstellung (Erw. 2/b).

- Ist eine Verfügung von einer nicht unterschriftsberechtigten Person unterzeichnet worden, kann dieser Mangel nicht geheilt werden (Erw. 2/c)

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