Voraussetzungen der Kürzung materieller Hilfe infolge Nichtbeachtens einer Auflage oder Weisung. - Die Verwarnung mit Kürzungsandrohung kann gleichzeitig mit der Auflage bzw. Weisung verfügt werden (Erw. 4.1). - Vertragliche Vereinbarung über Auflagen und Weisungen (Erw. 4.2 und 4.3.2). - Die Kürzungsandrohung muss nicht vor jedem Vollzug in Form einer Verfügung neu angedroht werden, und die Kürzung kann auch beim Bezug künftiger Leistungen vollzogen werden (Erw. 4.1 und 4.4).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 13.10.2005 AGVE_2005_58
Voraussetzungen der Kürzung materieller Hilfe infolge Nichtbeachtens einer Auflage oder Weisung.
- Die Verwarnung mit Kürzungsandrohung kann gleichzeitig mit der Auflage bzw. Weisung verfügt werden (Erw. 4.1).
- Vertragliche Vereinbarung über Auflagen und Weisungen (Erw. 4.2 und 4.3.2).
- Die Kürzungsandrohung muss nicht vor jedem Vollzug in Form einer Verfügung neu angedroht werden, und die Kürzung kann auch beim Bezug künftiger Leistungen vollzogen werden (Erw. 4.1 und 4.4).
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