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AGVE_2005_51

Aargau · 2005-09-29 · Deutsch AG

Zuschlagskriterien; Vorstellungsgespräch als Zuschlagskriterium. - Die Verwendung eines inhaltlich so unbestimmten Zuschlagskriteriums erfordert eine nähere Umschreibung z.B. durch Sub- oder Teilkriterien, die den Bewerbern rechtzeitig, d.h. grundsätzlich in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen, spätestens aber mit der Einladung zur Präsentation, bekannt gegeben werden müssen (Erw. 7.1). - Das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot verlangen, dass das Ergebnis von Präsentationen schriftlich festgehalten wird (Erw. 7.2).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 29.09.2005 AGVE_2005_51

Zuschlagskriterien; Vorstellungsgespräch als Zuschlagskriterium.

- Die Verwendung eines inhaltlich so unbestimmten Zuschlagskriteriums erfordert eine nähere Umschreibung z.B. durch Sub- oder Teilkriterien, die den Bewerbern rechtzeitig, d.h. grundsätzlich in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen, spätestens aber mit der Einladung zur Präsentation, bekannt gegeben werden müssen (Erw. 7.1).

- Das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot verlangen, dass das Ergebnis von Präsentationen schriftlich festgehalten wird (Erw. 7.2).

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