Zuschlagskriterien; Vorstellungsgespräch als Zuschlagskriterium. - Die Verwendung eines inhaltlich so unbestimmten Zuschlagskriteriums erfordert eine nähere Umschreibung z.B. durch Sub- oder Teilkriterien, die den Bewerbern rechtzeitig, d.h. grundsätzlich in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen, spätestens aber mit der Einladung zur Präsentation, bekannt gegeben werden müssen (Erw. 7.1). - Das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot verlangen, dass das Ergebnis von Präsentationen schriftlich festgehalten wird (Erw. 7.2).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 29.09.2005 AGVE_2005_51
Zuschlagskriterien; Vorstellungsgespräch als Zuschlagskriterium.
- Die Verwendung eines inhaltlich so unbestimmten Zuschlagskriteriums erfordert eine nähere Umschreibung z.B. durch Sub- oder Teilkriterien, die den Bewerbern rechtzeitig, d.h. grundsätzlich in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen, spätestens aber mit der Einladung zur Präsentation, bekannt gegeben werden müssen (Erw. 7.1).
- Das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot verlangen, dass das Ergebnis von Präsentationen schriftlich festgehalten wird (Erw. 7.2).
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