Vertragliche Reduktion der gesetzlichen Grenz- und Gebäudeabstände. - Begriffe des Mehrfamilien- und des Terrassenhauses nach Massgabe von § 47 Abs. 2 Satz 2 BauG und § 20 Abs. 4 ABauV (Erw. 2/b/aa und bb). - Anwendung auf den konkreten Fall; fehlende Terrassierung, wenn nicht gesagt werden kann, die betreffende Baute sei aufgrund der topographischen Gegebenheiten bewusst treppenförmig erstellt worden (Erw. 2/b/cc/bbb).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.03.2005 AGVE_2005_36
Vertragliche Reduktion der gesetzlichen Grenz- und Gebäudeabstände.
- Begriffe des Mehrfamilien- und des Terrassenhauses nach Massgabe von § 47 Abs. 2 Satz 2 BauG und § 20 Abs. 4 ABauV (Erw. 2/b/aa und bb).
- Anwendung auf den konkreten Fall; fehlende Terrassierung, wenn nicht gesagt werden kann, die betreffende Baute sei aufgrund der topographischen Gegebenheiten bewusst treppenförmig erstellt worden (Erw. 2/b/cc/bbb).
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