Gewässernutzung. - Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 GNG; § 5 Abs. 3 GNV); Anwendung auf eine durch eine Eindolung entstandene zusätzliche Gartenfläche (Erw. 1). - Fehlende Gebührenpflicht auch mangels einer effektiven, sich nach aussen manifestierenden Leistung des Staates (Erw. 2). - Abhandlung von Gegenargumenten (Erw. 3). - Zulässigkeit einer zu blossen Kontrollzwecken erteilten Bewilligung (Erw. 4).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.12.2004 AGVE_2005_34
Gewässernutzung.
- Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 GNG; § 5 Abs. 3 GNV); Anwendung auf eine durch eine Eindolung entstandene zusätzliche Gartenfläche (Erw. 1).
- Fehlende Gebührenpflicht auch mangels einer effektiven, sich nach aussen manifestierenden Leistung des Staates (Erw. 2).
- Abhandlung von Gegenargumenten (Erw. 3).
- Zulässigkeit einer zu blossen Kontrollzwecken erteilten Bewilligung (Erw. 4).
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