Einzelschätzung der Grundstücke (§ 218 Abs. 2 StG). - Übergangsrecht. Voraussetzungen, unter denen eine Einzelschätzung nach neuem Recht vorgenommen werden darf, obwohl der Grund noch vor dem Inkrafttreten eintrat (Erw. 3.1, 3.2). - Unterschiede der Einzelschätzungen je nach dem Grund, der sie auslöst (Erw. 3.3, 4). - Reformatio in peius muss auch angekündigt werden, wenn kein Rückzug des Rechtsmittels möglich ist (Erw. 3.4).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 21.12.2005 AGVE_2005_32
Einzelschätzung der Grundstücke (§ 218 Abs. 2 StG).
- Übergangsrecht. Voraussetzungen, unter denen eine Einzelschätzung nach neuem Recht vorgenommen werden darf, obwohl der Grund noch vor dem Inkrafttreten eintrat (Erw. 3.1, 3.2).
- Unterschiede der Einzelschätzungen je nach dem Grund, der sie auslöst (Erw. 3.3, 4).
- Reformatio in peius muss auch angekündigt werden, wenn kein Rückzug des Rechtsmittels möglich ist (Erw. 3.4).
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